08.02.01 (Sachsen,Thüringen) Montieren und Prüfen von Baugruppen/Geräten
- Laufende Nr
- 515
- SYS_1
- 08
- SYS_2
- 08.02
- SYS_3
- 08.02.01
- SYS_4
- 08.02.01
- ORGEINHEIT
- Montage
- UNB
- Produktion
- AUFGFAM
- Manuelle Montage
- ERAAA
- Montieren und Prüfen von Baugruppen/Geräten
- Tarifgebiet
- Sachsen,Thüringen
- BAY
- BER
- BRB
- BW
- Mitte
- NRW
- NS
- NV
- SAC
- E 4
- SAH
EA
Material/Teile anhand Stückliste zusammenstellen. Werkzeuge und Lehren usw. beschaffen, Arbeitsablauf festlegen; Teile und/oder Baugruppen (z, B. elektrisch, mechanisch, pneumatisch, hydraulisch und/oder elektronisch) nach Zeichnung montieren/anschließen; Montage-Anordnung dokumentieren; Mess- und Prüfmittel für die Zwischen- und Endprüfungen auswählen, Zwischen- und Funktionsprüfungen durchführen, Fehler beseitigen bzw. Nacharbeiten durchführen, Abschlusstest vornehmen; Qualitätsanforderungen einhalten.
BBG
Es ist eine mindestens 2-jährige fachspezifische Berufsausbildung (z. B. Gerätezusammensetzer/-in) erforderlich.